Nr. |
Standort |
Bedeutung
für Anwohner-/Arten-/Biotopschutz |
Landschaftsbild/Erholung |
Fazit |
8 |
Schmalfelden
|
Bebauungsabstand
zu Speckheim zu gering!
Unbedenklichkeitsnachweis für Karstsystem vorhanden?? |
|
problematisch!
Ferner wurden von den Antragsstellern des Großsteinbruches Metzholz
dessen Inbetriebnahme mit der Stilllegung dieser beiden Steinbrüche
verknüpft. Der jetztige Wunsch nach weiteren |
9 |
Gammesfeld |
Beeinträchtigung
Wald
Unbedenklichkeitsnachweis für Karstsystem vorhanden??
|
|
Sicherungsbereichen
steht dazu im Widerspruch! |
10 |
Metzholz |
siehe
unsere Stellungnahme |
siehe
unsere Stellungnahme |
Zustimmung,
wenn unsere in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken berücksichtigt
werden. |
17 |
Weckelweiler |
im
Moment nicht einschätzbar, rückt zu nahe ans Klingenbachtal. |
Inanspruchnahme
des reizvollen Klingenbachtals, Im Norden Gefahr zu starker Fernwirkung
aufgrund des Heran-rückens an die Hochpunktlage |
problematisch |
20 |
Wittighausen |
|
weit
einsehbare Hochpunktlage |
problematisch |
21 |
Wilhelmsglück |
Austrocknung
der Hangwälder, starke Störung des NSG mit seinen Vogelvorkommen |
Zerstörung
des Talprofil |
strikte
Ablehnung jeden weiteren Abbaus entlang der NSG-Grenze |
22 |
Vellb.-Eschenau |
starke
Störung des FFH-/NSG Bühlertal. Inanspruchnahme von Wiesen,
die FFH-Bedingungen erfüllen |
Teilzerstöung
der unverwechselbaren, weithin sichtbaren Landschaftsmarke Neugereut |
Ablehnung,
des bühlernahen Schutzbedürftiger Bereichs.
Ablehnung der Südhälfte des Sicherungsbereichs
|
23 |
Ummenhofen |
starke
Störung des FFH-/NSG Bühlertal. |
Hochpunktlage
Hahnenberg
Zerstörung Geländeprofeil Flussschlinge
|
Ablehnung,
des bühlernahen Schutzbedürftiger Bereichs.
Ablehnung des Sicherungsbereichs
|
24 |
Neidenfels |
|
|
Zustimmung,
wenn unsere in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken berücksichtigt
werden |
25 |
Heldenmühle |
Abstand
Auholz zu gering |
|
problematisch |
28 |
Bölgental |
Inanspruchnahme
des alten Steinbruch, der sich im Landes- Artenschutzprogramm befindet
Beeinträchtigung der Hangwälder des Gronach- und Jagsttals,
Schutz Hangwälder |
Hochpunktlage
im Norden |
In
dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. |
29 |
Sulzdorf |
bisher
völliger Ruhebereich
Inanspruchnahe extensiver Weideflächen, Streuobstwiesen. wertvoller
Waldrandbereich
Beunruhigung NSG/FFH-Gebiet
|
bisher
unbeeinträchtigte Topographie |
strikte
Ablehnung |
30 |
Lorenzenz. |
Inanspruchnahme
von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen, sowie von Trockenbiotope
und aktive Dolinen am Waldrand im Osten |
reizvolle
Hügellandschaft im Norden |
strikte
Ablehnung des Nordost-Zipfels und der Waldrandzone im Osten |
31 |
Äulesberg |
wertvoller,
sehr naturnaher Laubwald am Allmersberg sowie aktive Dolinen |
Zerstörung
der weithin sichtbaren, unverwechselbaren Landschaftsmarke |
strikte
Ablehnung |
32 |
Kreuzhalde |
Gefährdung
der Waldgesellschaften durch Änderung des Wasserhaushaltes
Mögliche Verlärmung des Echtbachtals, falls neues "Fenster"
beim Hilpert??
|
|
problematisch!
Vor Zustimmung hydrogelogisches/vegetationskundliches Gutachten sowie
Regelung des Abtransportes notwendig. |
33 |
Heerberg |
|
|
o.k.,
wenn landschaftsgerechte Rekultivierung! |
34 |
Eutendorf |
eventuell
Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen. |
|
hinnehmbar,
wenn danach dort gesichert der Abbau eingestellt wird |
35 |
Triensbach |
|
|
schon
ausgebeutet |
36 |
Hagenhof-Ost |
Inanspruchnahme
von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen. Beunruhigung eines
angrenzenden sehr wertvollen Vogelrastplatzes. Beeinträchting
des angrenzenden NSG |
weit
einsehbare, empfindliche Spornlage, Erholungsgebiet |
strikte
Ablehnung des Sicherungsbereiches |
37 |
Satteldorf-Simmelbusch |
z.T.
wertvollste alte Laubwälder mit aktiven Dolinen
Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
|
Südteil
empfindlich und reizvoll |
In
dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. |
38 |
Wittau |
Inanspruchnahme
von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
Wachtel- und Neuntöterbrut.
Bebauungsabstand zu gering
|
Naherholungsgebiet |
Ablehnung |
39 |
Jagstheim-Lerchenberg |
Inanspruchnahme
von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen.
Wertvoller Waldrandbereich
Ruhezone. Teils LSG
|
|
In
dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. |
40 |
Hausen-Hitzb. |
Wasserentzug
überliegender Feuchtflächen |
|
problematisch!
Vor Zustimmung hydrogelogisches/vegetationskundliches Gutachten sowie
Regelung des Abtransportes notwendig. |
41 |
Streifleswald |
schönste
Streuobstwiesen, Grünspecht, Orchis purpurea
Kuhseen, Reiherkolonie
FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
Ruhe- und Naherholungszone
|
sehr
exponiert |
strikte
Ablehnung |
42 |
Hagenhof-West |
Inanspruchnahme
von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen Ruhezone, ND Kahle Heide
mit Fr.-Enzian, Kiebitz-Brut, Kornweihe-WG. Ostteil: Abstand zur Bebauung
zu gering |
empfindliche
Spornlage |
strikte
Ablehnung |
43 |
Gailenkirchen |
Im
Kern des LSG,
Ruhezone, Streuobst,
Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
|
Naherholungsgebiet
Nordteil sehr exponiert |
strikte
Ablehnung |
44 |
Hessental-Wacholder |
FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
Bebauungsnähe, LSG
|
exponiert
hoher landschaftlicher Reiz, Erholungsgebiet |
Ablehnung |
45 |
Hessental-Hasenbühl |
Am
Rand Streuobst, LSG |
|
Zustimmung,
wenn zeitliche Bündelung mit Störung Mülldeponie und
wenn Erhalt der peripheren Baumbestände |
46 |
Talheim-Wittum |
artenreiches
Grünland, aktive Dolinen |
sehr
reizvolles Tal, bislang völlig unbelasteter Bereich |
strikte
Ablehnung |
47 |
Merkelbach |
reichhaltige
Biotopstruktur, Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen,
aktive Dolinen, Naturdenkmal mit Hutewald |
sehr
reizvolles Tal, bislang völlig unbelasteter Bereich |
strikte
Ablehnung |
48 |
Galgenberg |
FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
nahe Bebauung
|
exponierte
Spornlage, bislang völlig unbelasteter Bereich |
strikte
Ablehnung |
49 |
Onolzheim |
FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
, Streuobst |
Erholungsgebiet |
nur
O.K. im Zuge Bau Südumgehung |
50 |
Wittau-
Weidenbach |
Nähe
zu einem wertvollen Vogelrastplatz, Inanspruchnahme eines amtlichen
FFH-Gebiets und von Naturdenkmalen |
landschaftlich
sehr reizvoll,
Erholungsgebiet
|
strikte
Ablehnung |
55 |
Saurach
N |
wertvolle
Biotopstruktur
Dolinen, Feuchtgebiete
|
|
strikte
Ablehnung |
56 |
Schanzbuck |
wertvolle
Biotopstruktur Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
unmittelbar an Bebauung, Teil der Grünbrücke zur Stadt |
Ackerterassenlandschaft,
Erholungsgebiet |
strikte
Ablehnung |
57 |
Goldbach |
bislang
unbelasteter Bereich Wachtelvorkommen, artenreiches Grünland |
markante
Landchaftsmarke
Erholungsgebiet
|
strikte
Ablehnung |
58 |
Hahnenberg |
wertvolle
Biotopstruktur, LSG, Enzianarten, Inanspruchnahme eines amtlichen
FFH-Gebiets und von Naturdenkmalen mit ehem. Hutewälder |
exponierte
Lage
Erholungsgebiet
|
strikte
Ablehnung |
62 |
Hohenegarten |
Streuobstbestände |
|
Zustimmung,
falls Rekultivierung gut! |
63 |
Wildenstein |
Standort
eines sonst nirgend existenten Trockenwaldtyps, Vorkommen Wald-Schnepfe,
Preiselbeere, Waldmoore,
Wassereinzugsgebiet für beantragte NSG Rohrweiher und Hagenbusch
mit z.B. Sonnentau, Fettkraut und Edelkrebsen
|
reizvolle
Weiherlandschaft |
In
dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. Nur in kleineren Teilbereichen
denkbar |
65 |
Reubach |
|
|
Zustimmung,
falls Rekultivierung Amphibienvorkommen erhält |
93 |
Mistlau |
Im
geplanten NSG! Massenvorkommen O. mascula, sehr naturnahe Waldgesellschaft |
Teil
des/der landesweit bedeutsamen Mistlauer Umlaufberges/Talschleife |
strikte
Ablehnung |
94 |
Lobenhausen-Haldenberg |
Im
geplanten LSG bzw. direkt ans geplante NSG angrenzend, Beeinträchtigung
der Hangwälder. Eingriff in bestehenden, als ND geschützten
Steinbruch |
Zerstörung
Talschlingenprofil |
In
dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. Abbau nur in sehr kleinen
Teilbereichen/-einheiten denkbar. |
95 |
Obermünkh. |
Ruhebereich
für Offenlandarten, Beeinträchtigung hochwertiger Talhänge
Abstand Bebauung zu gering
|
großflächige
Zerstörung des einmaligen Talrandprofil |
strikte
Ablehnung |
97 |
Ölhaus |
Ruhezone,
Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen, aktive
Dolinen, Orchis morio-Standorte, Händelwurz, Streuobstbestände
mit Grünspecht! Naturnahe Waldstandorte |
bislang
unbelastete Landschaft |
In
dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. Nur in einem Streifen
südlich der Bahnlinie denkbar. |
98 |
Maulach |
Inanspruchnahme
von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
Bedrohung des Wasserhaushalt des NSG, aktive Dolinen, WG Kornweihe,
naturnahe Laubwälder, Streuobstbestände, Grünspecht
|
reizvolle
Spornlage |
strikte
Ablehnung |
99 |
Schneckenweiler |
FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen,
aktive Dolinen, Neuntöter-Bruten
|
sehr
reizvolles Tal, Hügellandschaft |
strikte
Ablehnung |